Verschenken Sie kein Geld!
Lassen Sie sich fördern!
Eine Solaranlage kostet natürlich Geld. Die
Notwendigkeit neue (oder eher alte) Energiequellen zu fördern, ist allgemein
erkannt worden. Solaranlagen werden staatlich gefördert. In der Bundesrepublik
Deutschland sind die Förderungsbedingungen aber von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. Oft gewähren die Städte und Gemeinden einen
zusätzlichen Zuschuss. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde vor
Ort. Diese Übersicht wurde zuletzt am 24.03.2020 überarbeitet.
Weitere
Informationen zur Förderung
finden Sie unter
den
aktuellen Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Webseite
https://www.bafa.de
auf
unserer Seite "Download" .
oder unter www.solarwirtschaft.de
.
Bundesregierung
Solarthermie:
Solarthermie
Erneuerbare Energien
Aktuelle Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Webseite
https://www.bafa.de
Förderung von Solarkollektoranlagen
Allgemeines
Voraussetzungen für Solarthermieanlagen
Die Solarthermieanlage muss der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung,
der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte
in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
Förderfähige Solarthermieanlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen. Das Solar Keymark Zertifikat und der zugrundeliegende Prüfbericht eines akkreditierten Prüfinstitutes müssen dem BAFA vorliegen. Der jährliche Kollektorertrag von mind. 525 kWh /m²
muss anhand einer Berechnungsformel nachgewiesen werden. Hierbei werden die Kollektorerträge des Solar Keymark Datenblattes zugrunde gelegt.
Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z. B. Schwimmbadabsorber).
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Solarthermieanlagen im Gebäudebestand
Mindest-Bruttokollektorfläche für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
Flachkollektoren: 9 m²
Vakuumröhrenkollektoren: 7 m²
Luftkollektoren: keine Mindestfläche
Mindest-Pufferspeichervolumen für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
Flachkollektoren: 40 Liter/m² Kollektorfläche
Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter/m² Kollektorfläche
Luftkollektoren: kein Pufferspeicher erforderlich
Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung müssen
mindestens 3 m² Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen
aufweisen.
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Solarthermieanlagen im Neubau
Anlagen im Neubau müssen mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche
aufweisen, sowie das entsprechende Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart.
Folgende weitere Voraussetzungen sind im Neubau zu erfüllen:
Wohngebäude müssen mindestens 3 Wohneinheiten haben.
Nichtwohngebäude müssen mindestens 500 m2 beheizbare Nutzfläche
haben.
Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.
oder
Es muss sich um ein Solaraktivhaus handeln, d. h. der solare
Deckungsgrad anhand einer Simulationberechnung muss mindestens 50 % betragen.
(Quelle Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Webseite
https://www.bafa.de
Weitere Informationen unter www.solarwirtschaft.de
oder https://www.solarserver.de
Die von uns angebotenen
Solar- und Pelletanlagen haben sämtlich Bauartzulassung und sind förderfähig.
an/auf Gebäuden Jahr |
bis 30 kW | bis 100 kW | bis 1 MW | ab 1 MW | Freiflächenanlagen |
2010 (bis 30.06.) |
39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 |
28,43 |
2010 (ab 01.07.) | 32,88 | 31,27 | 29,59 | 24,67 | 25,30 |
2011 | 28,74 | 27,36 | 25,78 | 21,57 | |
2012 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
2013 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
ohne Gewähr | in € ct |
Auf
der Seite "Download" finden Sie ausführliche Informationen:.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Oekobank e.G. Neue Bundeslaender Kommunen Energie-Versorgungsunternehmen
Solarthermie:
Programm zur CO² - Einsparung,
kostengünstiges Darlehen
Programm zur Altbau-Gebäudesanierung
(Wand-/Dachdämmung,
neue Fenster, Heizungsmodernisierung,
Umstellung des Heizenergieträgers)
zinsgünstiges Darlehen
Photovoltaik:
Momentan keine Förderung
Infos:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstr. 33
10117 Berlin
Tel. 030/20264-0
Solarthermie/Photovoltaik:
Förderkredite im Bereich Energie
Ökobank e.G.
Postfach 160651
60316 Frankfurt
Tel. 069/25610-0
Solarthermie/Photovoltaik:
Möglichkeiten über Investitionszulagegesetz
1999
Infos:
Wg. lnfos + Anträgen
an zuständiges Finanzamt wenden
Solarthermie/Photovoltaik:
Über 150 Städte und Gemeinden fördern
zusätzlich Solarenergie. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen.
Auch Energieversorgungsunternehmen - immerhin
170 an der Zahl - fördern inzwischen auch Solarenergie. Fragen Sie in jedem
Fall Ihren Energieversorger oder ihre Stadtwerke.
.
+ Beratung und Verkauf
von Solaranlagen +
Meinhard Pillen
Bernsdorfer
Str. 15, D 35091 Cölbe, Tel. 06427-578, Fax +49 6427 9316443, Mobil 0176-578
13836 oder 015678
594 540
e-mail:
info@solarplanet.de