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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FA. SOLARPLANET
1. GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN
1.1 Alle Rechtsgeschäfte mit der Firma SOLARPLANET erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bestimmungen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Zusicherungen, Nebenabsprachen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. ANGEBOTE UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
Die Angebote der Firma SOLARPLANET sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung.
Technische Änderungen bleiben der Firma SOLARPLANET vorbehalten, sofern dadurch dem Käufer keine
unzumutbaren Nachteile entstehen.
3. PREISE
3.1 Die Preise laut Preisliste sind, soweit sie nicht anders in die schriftliche Auftragsbestätigung aufgenommen
wurden, freibleibend.
3.2 Verpackungen und sonstige Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.3 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum
Zeitpunkt der Lieferung.
3.4 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate
liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst
vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. ZAHLUNGEN
4.1 Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen netto, d.h. ohne Abzug zahlbar.
4.2 Ein Skontoabzug ist nur gestattet, wenn und soweit dies ausdrücklich in der Rechnung genehmigt ist, soweit
die Rechnung vollständig bezahlt wird und soweit nicht ältere, fällige Rechnungen offen sind. Zahlungen gelten mit
Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt und lassen zuerst die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten erlöschen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Geschäftsverbindungsklausel/Kontokorrentvorbehalt
Die Firma SOLARPLANET behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der Firma SOLARPLANET
gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der
Firma SOLARPLANET in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden,
zur Sicherung zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.
5.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht und
solange die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wird.
5.4 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der der Firma SOLARPLANET gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßen
Versicherung verpflichtet. Der Firma SOLARPLANET entstehen hierdurch keine Kosten.
5.5 Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der
Firma SOLARPLANET begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die zugrundeliegende Forderung auf
Warenlieferungen nicht vor Zahlung.
6. ZAHLUNGSVERZUG
6.1 Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Firma SOLARPLANET unter dem Vorbehalt weitergehender
Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab
Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag zu verlangen.
7. LIEFERUNGEN, LIEFERFRISTEN, HÖHERE GEWALT
7.1 Die Lieferungen erfolgen nach Lagerbestand. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
7.1.2 Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
7.2.1 Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd vorbehaltlich Lieferverzug durch Zulieferer
und andere Produktionsengpäße.
7.2.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Willens der Firma SOLARPLANET eintreten, z.B. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Maßnahmen,
Fabrikationsstörungen, Arbeitsverzögerungen, Betriebsstörungen, Zulieferverzögerungen, soweit diese auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes Einfluß haben.
7.3 Die Firma SOLARPLANET braucht nicht zu liefern, sofern der Zulieferer nicht mehr produziert oder aus
sonstigen Gründen trotz wiederholter Aufforderung und Klageandrohung nicht liefert oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, daß die Ware von anderen Lieferanten nicht zu
beschaffen ist und daß die vorgenannten Umstände erst nach Vertragsabschluß bekannt wurden und nicht in Folge
grober Fahrlässigkeit unbekannt waren. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen.
Liefert die Firma SOLARPLANET aus anderen Gründen nicht und gerät sie in Verzug, dann kann der Käufer
den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Schadensersatz verlangen.
7.4 Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder wenn die Zahlungen durch eine
Bankgarantie oder ein unwiderrufliches Akkreditiv bei einer deutschen Bank gesichert sind.
8. NICHTABNAHME
8.1 Wird der Vertrag ganz oder teilweise im Einvernehmen mit der Firma SOLARPLANET aufgehoben,
so ist die Firma SOLARPLANET berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 2 % der Auftragssumme zu erheben.
9. VERSENDUNG UND GEFAHRÜBERGANG, RÜCKLIEFERUNG
9.1 Die Transportgefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit Übergabe der Ware an die
den Transport ausführende Person auf den Käufer über.
9.2 Bei Sendungen an die Firma SOLARPLANET trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma SOLARPLANET, sowie die gesamten Transportkosten.
9.3 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder werden die Waren auf seinen Wunsch hin gelagert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
9.4 Auf Wunsch des Käufers werden die Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
9.5. Bei Rücklieferungen von unbenutzten, unbeschädigten und originalverpackten Artikeln wird der berechnete Warenwert
abzüglich 25% gutgeschrieben. Elektronische Bauteile werden nicht zurückgenommen.
9.6. Der Kunde trägt die regelmässigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro netto nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Bezahlung der Ware oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erfolgt ist.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders erwähnt, 24 Monate, beginnend mit dem Datum der Lieferung.
Eine Verlängerung
der Gewährleistungsfristen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Firma
SOLARPLANET.
Besteht für das betroffene Produkt eine Herstellergarantie, so gilt selbige.
10.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb
der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma SOLARPLANET
nach ihrer Wahl - unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers und sonstiger
Kostenerstattungsansprüche - Ersatz oder bessert nach.
10.3 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
10.4.1 Offensichtliche Mängel müssen der Firma SOLARPLANET unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
10.4.2 Die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gem. §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma SOLARPLANET bereitzuhalten bzw. auf Anforderung
der Firma SOLARPLANET zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen
die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
10.4.3 Baut der Käufer trotz offensichtlicher Mängel oder unter Verletzung seiner sofortigen Untersuchungs-
und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB den Liefergegenstand bei sich oder einem Dritten ein, obwohl der
Mangel hätte erkannt werden können, und entstehen Ein- und Ausbaukosten, so trägt der Käufer diese allein.

10.4.4 Im Falle des Widerrufes hat der Besteller die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei unfreier
Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden
mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet.
10.5 Die Firma SOLARPLANET steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat

über die Verwendung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch hierfür nur - nach Maßgabe von Punkt 11
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
1 1.1 Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung,
Organisationsverschulden, verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung haftet die Firma
SOLARPLANET nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
 12. ERFÜLLUNGSORT
1 2.1 Erfüllungsort ist 35091 Cölbe.
1 2.2 Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das
Amtsgericht/Landgericht Marburg ausschließlicher Gerichtsstand, soweit:
- der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches
- juristische Person des öffentlichen Rechts oder
- juristische Person, öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
12.3 Gleiches gilt, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma SOLARPLANET
und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Personenbezogene Daten werden von uns im Rahmen der vom Datenschutzgesetz zulässigen Weise gespeichert.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der
unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.

Cölbe, April 2012
 

SOLARPLANET ®
Beratung und Verkauf von Solaranlagen
Regenwassernutzung und Windkraft

Meinhard Pillen

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