ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FA. SOLARPLANET
1. GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN
1.1 Alle Rechtsgeschäfte mit
der Firma SOLARPLANET erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bestimmungen. Einer Gegenbestätigung
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2. Zusicherungen, Nebenabsprachen
und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. ANGEBOTE UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
Die Angebote der Firma SOLARPLANET
sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung.
Technische Änderungen bleiben
der Firma SOLARPLANET vorbehalten, sofern dadurch dem Käufer keine
unzumutbaren Nachteile entstehen.
3. PREISE
3.1 Die Preise laut Preisliste sind,
soweit sie nicht anders in die schriftliche Auftragsbestätigung aufgenommen
wurden, freibleibend.
3.2 Verpackungen und sonstige Versandkosten
werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.3 Die Preise verstehen sich, wenn
nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum
Zeitpunkt der Lieferung.
3.4 Soweit zwischen Vertragsabschluß
und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate
liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung
gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst
vereinbarten um mehr als 10 %, so
ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. ZAHLUNGEN
4.1 Alle Rechnungen sind, soweit
nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen netto, d.h. ohne Abzug
zahlbar.
4.2 Ein Skontoabzug ist nur gestattet,
wenn und soweit dies ausdrücklich in der Rechnung genehmigt ist, soweit
die Rechnung vollständig bezahlt
wird und soweit nicht ältere, fällige Rechnungen offen sind. Zahlungen
gelten mit
Gutschrift auf unserem Konto als
bewirkt und lassen zuerst die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten erlöschen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Geschäftsverbindungsklausel/Kontokorrentvorbehalt
Die Firma SOLARPLANET behält
sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der Firma SOLARPLANET
gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche
Forderungen der
Firma SOLARPLANET in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.2 Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden,
zur Sicherung zu übereignen
oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
anderen Personen zu überlassen.
5.3 Der Käufer ist nicht berechtigt,
mit Gegenforderungen aufzurechnen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht und
solange die Gegenforderung nicht
rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wird.
5.4 Der Käufer ist zur sachgemäßen
Lagerung der der Firma SOLARPLANET gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßen
Versicherung verpflichtet. Der Firma
SOLARPLANET entstehen hierdurch keine Kosten.
5.5 Wird im Zusammenhang mit der
Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung der
Firma SOLARPLANET begründet,
so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die zugrundeliegende Forderung auf
Warenlieferungen nicht vor Zahlung.
6. ZAHLUNGSVERZUG
6.1 Ist der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, so ist die Firma SOLARPLANET unter dem Vorbehalt weitergehender
Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab
Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag
zu verlangen.
7. LIEFERUNGEN, LIEFERFRISTEN, HÖHERE
GEWALT
7.1 Die Lieferungen erfolgen nach
Lagerbestand. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart ist.
7.1.2 Bei Lieferverträgen gilt
jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
7.2.1 Die angegebenen Liefertermine
und Lieferfristen gelten nur annähernd vorbehaltlich Lieferverzug durch
Zulieferer
und andere Produktionsengpäße.
7.2.2 Die Lieferfrist verlängert
sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des
Willens der Firma SOLARPLANET eintreten,
z.B. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Maßnahmen,
Fabrikationsstörungen, Arbeitsverzögerungen,
Betriebsstörungen, Zulieferverzögerungen, soweit diese auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes Einfluß haben.
7.3 Die Firma SOLARPLANET braucht
nicht zu liefern, sofern der Zulieferer nicht mehr produziert oder aus
sonstigen Gründen trotz wiederholter
Aufforderung und Klageandrohung nicht liefert oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt. Voraussetzung für
dieses Rücktrittsrecht ist, daß die Ware von anderen Lieferanten
nicht zu
beschaffen ist und daß die
vorgenannten Umstände erst nach Vertragsabschluß bekannt wurden und
nicht in Folge
grober Fahrlässigkeit unbekannt
waren. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen.
Liefert die Firma SOLARPLANET aus
anderen Gründen nicht und gerät sie in Verzug, dann kann der Käufer
den Rücktritt erklären
und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Schadensersatz
verlangen.
7.4 Lieferungen ins Ausland erfolgen
nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder wenn die Zahlungen durch eine
Bankgarantie oder ein unwiderrufliches
Akkreditiv bei einer deutschen Bank gesichert sind.
8. NICHTABNAHME
8.1 Wird der Vertrag ganz oder teilweise
im Einvernehmen mit der Firma SOLARPLANET aufgehoben,
so ist die Firma SOLARPLANET berechtigt
eine Stornogebühr in Höhe von 2 % der Auftragssumme zu erheben.
9. VERSENDUNG UND GEFAHRÜBERGANG,
RÜCKLIEFERUNG
9.1 Die Transportgefahr geht, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit Übergabe der Ware an die
den Transport ausführende Person
auf den Käufer über.
9.2 Bei Sendungen an die Firma SOLARPLANET
trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen
der Ware bei der Firma SOLARPLANET, sowie die gesamten Transportkosten.
9.3 Wird der Versand auf Wunsch des
Käufers verzögert oder werden die Waren auf seinen Wunsch hin gelagert,
geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
9.4 Auf Wunsch des Käufers werden
die Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
9.5. Bei Rücklieferungen
von unbenutzten, unbeschädigten und originalverpackten Artikeln wird der
berechnete Warenwert
abzüglich 25% gutgeschrieben. Elektronische Bauteile werden nicht zurückgenommen.
9.6. Der Kunde trägt die regelmässigen Kosten der Rücksendung,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro netto nicht übersteigt
oder wenn bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Bezahlung der Ware oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erfolgt ist.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Die Gewährleistungsfrist
beträgt, soweit nicht anders erwähnt, 24 Monate, beginnend mit dem
Datum der Lieferung.
Eine Verlängerung der
Gewährleistungsfristen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem
Käufer und der Firma
SOLARPLANET. Besteht
für das betroffene Produkt eine Herstellergarantie,
so gilt selbige.
10.2 Ist der Liefergegenstand
mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb
der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma SOLARPLANET
nach ihrer Wahl - unter Ausschluß
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers und sonstiger
Kostenerstattungsansprüche -
Ersatz oder bessert nach.
10.3 Schlägt die Nachbesserung
oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
10.4.1 Offensichtliche Mängel
müssen der Firma SOLARPLANET unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden.
10.4.2 Die sofortige Untersuchungs-
und Rügepflicht des Käufers gem. §§ 377, 378 HGB bleibt
unberührt.
Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch die Firma SOLARPLANET bereitzuhalten bzw. auf Anforderung
der Firma SOLARPLANET zurückzusenden.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen
die Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Verkäufer aus.
10.4.3 Baut der Käufer trotz
offensichtlicher Mängel oder unter Verletzung seiner sofortigen Untersuchungs-
und Rügepflicht gemäß
§§ 377, 378 HGB den Liefergegenstand bei sich oder einem Dritten ein,
obwohl der
Mangel hätte erkannt werden
können, und entstehen Ein- und Ausbaukosten, so trägt der Käufer
diese allein.
10.4.4 Im Falle des Widerrufes hat
der Besteller die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei unfreier
Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto)
zu Lasten des Käufers und werden
mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet.
10.5 Die Firma SOLARPLANET steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung
von Auskunft und Rat
über die Verwendung ihrer Erzeugnisse
zur Verfügung. Sie haftet jedoch hierfür nur - nach Maßgabe
von Punkt 11
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
1 1.1 Für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung,
Organisationsverschulden, verschuldeter
Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung haftet die Firma
SOLARPLANET nur, wenn sie den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12. ERFÜLLUNGSORT
1 2.1 Erfüllungsort ist 35091
Cölbe.
1 2.2 Für alle Streitigkeiten,
die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben,
ist das
Amtsgericht/Landgericht Marburg ausschließlicher
Gerichtsstand, soweit:
- der Käufer Vollkaufmann i.S.d.
Handelsgesetzbuches
- juristische Person des öffentlichen
Rechts oder
- juristische Person, öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist.
12.3 Gleiches gilt, wenn der Käufer
nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Für die Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma SOLARPLANET
und dem Käufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Personenbezogene Daten werden
von uns im Rahmen der vom Datenschutzgesetz zulässigen Weise gespeichert.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der
unwirksamen Bestimmungen eine neue
Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
Cölbe, April 2012
SOLARPLANET ®
Beratung und Verkauf von
Solaranlagen
Regenwassernutzung und Windkraft
Meinhard Pillen
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Funk 0176-578
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