Verschenken Sie kein Geld!
Lassen Sie sich fördern!

Eine Solaranlage kostet natürlich Geld. Die
Notwendigkeit neue (oder eher alte) Energiequellen zu fördern, ist allgemein
erkannt worden. Solaranlagen werden staatlich gefördert. In der Bundesrepublik
Deutschland sind die Förderungsbedingungen aber von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. Oft gewähren die Städte und Gemeinden einen
zusätzlichen Zuschuss. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde vor
Ort. Diese Übersicht wurde zuletzt am 11.12.2011 überarbeitet.
Weitere
Informationen zur Förderung
finden Sie
auf
unserer Seite "Download". Dort finden Sie auch die aktuellen Antragsformulare:.
oder unter
.
Wir geben Ihnen hier eine aktuelle Übersicht (klicken sie hier auf den gewünschten Bereich):
Bundesregierung
Solarthermie:
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Solarthermie
Erneuerbare Energien
Aktuelle Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA
(Stand 11.12.2011)
Erneuerbare Energien
Aktueller Hinweis
Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang
beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig,
wenn mindestens eine Umwälzpumpe
der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer
Umwälzpumpe
der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für
die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage
der Rechnung (in Kopie).
Förderung erneuerbarer Energien
im Rahmen des Marktanreizprogramms
Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Über das BAFA sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung
von
Solarkollektoranlagen bis 40 m²
Bruttokollektorfläche
Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf
Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse
besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
effizienten Wärmepumpen
die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen
Allgemeine Informationen
Als Antragsteller oder Fachunternehmer
finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördervoraussetzungen unter
den links nebenstehenden Rubriken
Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen,
Innovationsförderung und Visualisierung.
Hier können Sie unter anderem
nachlesen,
ob und unter welchen Voraussetzungen
eine Förderung möglich ist,
welche Anlagen förderfähig sind,
wann und wie die Förderung zu beantragen ist,
wie hoch die Förderung ausfallen kann
Die Förderung erfolgt
nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011.
Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten
sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik
Downloads.
Hinweis: Leider sind Anlagen in
oder auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich
nicht förderfähig. Es sind nur solche Anlagen förderbar,
die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009
ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits
vor
dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).
Verbesserte Förderkonditionen
Am 15. März 2011 sind
neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für
das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Die folgenden Konditionenverbesserungen
sind nur bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig
vor dem 30. Dezember 2011
(Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung
in Anspruch nehmen
Erhöhung der Basisförderung
für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
auf 120 Euro/m²
bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung
wieder 90 Euro/m²
Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne
Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt
600 Euro
bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro
Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe
oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro
bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der
Bonus 500 Euro
Hinweis zur Kumulierbarkeit mit
KfW-Programmen
Für dieselbe Maßnahme
ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung
uneingeschränkt zulässig,
sofern eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch genommen wird:
Energieeffizient Sanieren
Effizienzhaus (Kredit, Programmnummer 151)
Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (Zuschuss, Programmnummer
430)
Energieeffizient Sanieren Kommunen (Programmnummer 218,
sofern Effizienzhaus)
Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer
157, sofern Effizienzhaus)
Dies gilt nur, soweit eine
umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt.
Ein Kumulierungsverbot liegt
hingegen bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der folgenden KfW-Förderprogramme
vor:
Energieeffizient Sanieren
Einzelmaßnahmen (Kredit, Programmnummer 152)
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Investitionszuschuss,
Programmnummer 430)
Energieeffizient Sanieren Kommunen (Programmnummer 218,
sofern Einzelmaßnahme)
Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer
157, sofern Einzelmaßnahme)
Verfügbare Haushaltsmittel
Über die Verfügbarkeit
der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft (siehe rechts
Weiterführende Dokumente).
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 515, 521, 524, 525
Frankfurter Straße 29 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800
© 2011 BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Quelle: http://www.bafa.de/htdocs/bafa/de/energie/erneuerbare_energien
Kontext
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(Quelle www.bafa.de)
Stand 11.12.2011
Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de oder http://www.solarserver.de/marktanreizprogramm.html
Die von uns angebotenen
Solar- und Pelletanlagen haben sämtlich Bauartzulassung und sind förderfähig.
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare:. ![]()
|
an/auf Gebäuden Jahr |
bis 30 kW | bis 100 kW | bis 1 MW | ab 1 MW | Freiflächenanlagen |
|
2010 (bis 30.06.) |
39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 |
28,43 |
| 2010 (ab 01.07.) | 32,88 | 31,27 | 29,59 | 24,67 | 25,30 |
| 2011 | 28,74 | 27,36 | 25,78 | 21,57 | |
| 2012 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| 2013 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| ohne Gewähr | in € ct |
Auf
der Seite "Download" finden Sie ausführliche Informationen:.
Infos:
Solarthermie:
Bundesamt für Wirtschaft, Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn, Tel.
06196/404-625
www.bafa.de
Faxabruf: Richtlinien 0221-30312191, Antragsformular:
0221-30312192
Photovoltaik:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Tel. 069/7431-4340
Anträge über eigene Hausbank
Solarthermie:
Zinsverbilligtes Darlehen 3% unter dem Kapitalmarktzins
über eine Laufzeit von 10 Jahren
Photovoltaik: -
Infos:
Landeskreditbank
Postfach 102943
70025 Stuttgart
Tel. 0711/122-2412 Tel. 0711/122-24122412
www.l-bank.de
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Solarthermie:
Förderung, wenn Antragsteller
nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt sind, z.B. Kommunen,
gemeinnützige
Organisationen, Religions- gemeinschaften, ab 10 m²: 125 €/m²
FK, 175 €/m² VRK, je Anlage max. 12.500 €
Photovoltaik:
Förderung, wenn nicht im 100.000
Dächerprogramm antragsberechtigt, Förderung von Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
(bis zu 50% Zuschuss)
Infos:
Bayerisches Wirtschaftsministerium
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel. 089-2162-2230
www.stmwvt.bayern.de
Anträge an Regierungsbezirke
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Berlin
Solarthermie:
Anträge werden angenommen, Richtlinie in Vorbereitung
Photovoltaik:
1.000 €/kWp für die ersten
5 kWp, nur für netzgekoppelte Anlagen, Antragsteller muß Kunde der
Bewag sein.
Infos:
lnvestitionsbank Berlin Abt. 6
Bundesallee 210 10719 Berlin
Tel. 030/2125-4123
zurück
Brandenburg
Solarthermie:
Nur kommunale Vorhaben
Photovoltaik: Nur
kommunale Vorhaben
Pelletheizung: 25%
Förderung für kommunale Vorhaben
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel. 0331/866-1714
www.ilb.de
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Bremen
Solarthermie:
515 € pauschal, wenn Antragsteller Privatkunde
der swb Enordia ist und EnordiaGas basis oder EnordiaWärme
basis bezieht. Kumulierung mit BAFA möglich.
Photovoltaik: -
Regenwasseranlagen: Bau
oder Nachrüstung von Regenwassernutzungs-
anlagen in Wohngebäuden. WC-Spülung und mindestens eine weitere Nutzung.
Bauteile aus PVC werden nicht gefördert.
Bis zu einem Drittel der förderfähigen
Kosten, höchstens 1.500€ .Programmlaufzeit:
nicht festgelegt.
Infos:
Senat für Umweltschutz
Energieleitstelle
Hanseatenhof 5
28195 Bremen
Tel. 0421/361-4414
www.umwelt.bremen.de
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Hamburg
Solarthermie:
Förderung über Handwerksbetriebe
Photovoltaik:
-
Infos:
Solarthermie:
Wohnungsbau Kreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248460
Photovoltaik:
HEW
Überseering 12
22286 HH
Tel. 040/6396-3470
www.hew.de
zurück
Hessen
Solarthermie:
keine gesonderte Förderung
Photovoltaik:
keine gesonderte
Förderung
Pelletheizung:
keine gesonderte
Förderung
Infos: auf der Webseite
des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Referat Öffentlichkeitsarbeit (M1):
www.energieland.hessen.de
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Mecklenburg-Vorpommern
Solarthermie:
Anträge werden angenommen - Richtlinien in
Arbeit.
Photovoltaik:
-
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Johannes-Stelling-Str. 14
19048 Schwerin
Tel. 0385/588-5432
www.wm.mv-regierung.de
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Niedersachsen
Solarthermie:
Zinsvergünstigstes Darlehen über max.
50% der Kosten, Zinssatz 2,5%, 15 Jahre Laufzeit ab 4 m²
FK/3m² VRK
Photovoltaik:
Zinsverb. Darlehen ab 2,5 kW
Infos:
Zuständige Bezirksregierungen
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Nordrhein-Westfalen
Solarthermie:
REN - Förderungsprogramm
Photovoltaik:
REN - Förderungsprogramm
Pelletheizung:
REN-
Förderungsprogramm
Zuschuss bis 25% in Verbindung mit Solaranlage in Gebäuden mit Jahresprimärenergieaufwand
= EnEV .
mit Bundesförderung kombinierbar.
Holzabsatzförderrichtlinie - Hafö 2000: Zuschuss bis 40% der
Anlagekosten bei mindestens 60% finanziellem Eigenanteil
Regenwasseranlagen:
Regenwassernutzungsanlagen, Regenwasserversickerung
und Dachbegrünung.
Nur Gartenbewässerung wird nicht gefördert.Bis
zu 1.500€. Programmlaufzeit: bis 31.12.2004
Infos:
Landesinstitut für Bauwesen
Postfach 102543
44025 Dortmund
Tel. 0231/2868-0
www.lb.nrw.de
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare für
das REN-Programm :.
Rheinland-Pfalz
Solarthermie:
- Kosten bis 15.000 €: 25 % Zuschuss
Kosten 15.000 - 30.000 €: zinsgünstiges Darlehen in Höhe
der Hälfte der Kosten
Pelletheizung:
Zuschuss in Höhe von
2.750€, max. 30%. Nur Infos: Photovoltaik:
Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thueringen
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Oekobank e.G.
Neue Bundeslaender
Kommunen
Energie-Versorgungsunternehmen
Zeichenerklaerung:
in Verbindung mit solarthermischer Anlage 100% Energie aus
Sonne.
Kombinierungsverbot mit anderen öffentlichen Zuschüssen. aber besser
als derzeitige Bundesförderung
Ministerium
für Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 1
50116 Mainz
Tel. 06131/16-4379
www.fm.rlp.de
momentan keine Förderung auf Landesebene
Solarthermie:
- Förderung
juristischer Personen, kleinerer und mittlerer Betriebe 90 €/m² Bruttofläche
f. neue Anlagen
52 €/m² Bruttofläche f. Erweiterung
Photovoltaik:
Regenwasseranlagen:
Etwa
40 Kommunen haben Förderprogramme aufgelegt und erhalten dafür Finanzmittel
aus dem Landeshaushalt
Infos:
ARGE-Solar
Altenkesselerstr. 17
66115 Saarbrücken
Tel. 0681-9762470
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Solarthermie:
Förderung juristischer Personen,
kleinerer und mittlerer Betriebe bis 200 €/m² max. 25.000 €/Anlage
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 100€/kW Nennleistung.
Nur in Verbindung mit Solaranlage, die für Privatpersonen über BAFA
gefördert
wird (Adresse s.o.). 150€ Zuschuss bei Beteiligung an Messprogramm für
Solarertrag
Infos:
Forschungszentrum Rossendorf e.V.
Projektträger Energie und Umwelt
Postfach 510119
01314 Dresden
Tel. 0351/260-3471
Förderfibel
Sachsen
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Solarthermie:
-
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 50€/kW, mind.
500€. Zusätzlich 1.000€ in Kombination mit einer Solaranlage.
Kombinierungsverbot mit anderem
Förderprogramm.
Infos:
Ministerium für Umwelt
Postfach 3480
39043 Magdeburg
Tel. 0391/567-02
Anträge an Regierungspräsidien
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Solarthermie:
Photovoltaik:
Demonstrationsanlagen
Infos:
Investitionsbank SH
Fleethorn 29-31
24103 Kiel
Tel. 0431-/90036-70
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Solarthermie:
600 € pauschal bis 8m²,
75 €/m² über 8m², max. 50.000 e mit Biomasseanlage + 1.000
€
Photovoltaik:
1.000 €/kW bis max. 10.000 €
kumulierbar mit 100000-Dächer-Programm
Infos:
Thüringer Aufbaubank
Postfach 129
99003 Erfurt
Tel. 0361/7447-0
www.th-online.de
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Solarthermie:
Programm zur CO² - Einsparung,
kostengünstiges Darlehen
Programm zur Altbau-Gebäudesanierung
(Wand-/Dachdämmung,
neue Fenster, Heizungsmodernisierung,
Umstellung des Heizenergieträgers)
zinsgünstiges Darlehen
Photovoltaik:
Momentan keine Förderung
Infos:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstr. 33
10117 Berlin
Tel. 030/20264-0
Solarthermie/Photovoltaik:
Förderkredite im Bereich Energie
Ökobank e.G.
Postfach 160651
60316 Frankfurt
Tel. 069/25610-0
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Solarthermie/Photovoltaik:
Möglichkeiten über Investitionszulagegesetz
1999
Infos:
Wg. lnfos + Anträgen
an zuständiges Finanzamt wenden
zurück
Solarthermie/Photovoltaik:
Über 150 Städte und Gemeinden fördern
zusätzlich Solarenergie. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen.
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Auch Energieversorgungsunternehmen - immerhin
170 an der Zahl - fördern inzwischen auch Solarenergie. Fragen Sie in jedem
Fall Ihren Energieversorger oder ihre Stadtwerke.
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BSZ Betriebsstundenzähler, , DHH
= Doppelhaus-Hälfte, EFH = Einfamilienhaus, FK = Flachkollektor, FKG= Funktionskontrollgerät
(z.B. SunGo X/XL mit
Duchflussmesser), MFH = Mehrfamilienhaus,
RH = Reihenhaus, SHU Solare Heizungsunterstützung, SWE = Solare Warmwassererwärmung,
VRK = Vakuumröhrenkollektor, WEH = Wohneinheit, WMZ
= Wärmemengenzähler, ZFH = Zweifamilienhaus
.
+ Beratung und Verkauf
von Solaranlagen +
Meinhard Pillen
Bernsdorfer Str. 15,
D 35091 Cölbe, Tel. und Fax 06427-578, Mobil 0160-5423602
oder 0173-3125091
e-mail:
info@solarplanet.de