Verschenken Sie kein Geld!
Lassen Sie sich fördern!

Eine Solaranlage kostet natürlich Geld. Die
Notwendigkeit neue (oder eher alte) Energiequellen zu fördern, ist allgemein
erkannt worden. Solaranlagen werden staatlich gefördert. In der Bundesrepublik
Deutschland sind die Förderungsbedingungen aber von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. Oft gewähren die Städte und Gemeinden einen
zusätzlichen Zuschuss. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde vor
Ort. Diese Übersicht wurde zuletzt am 25.05.2010 überarbeitet.
Weitere
Informationen zur Förderung
finden Sie
auf
unserer Seite "Download". Dort finden Sie auch die aktuellen Antragsformulare:.
oder unter
.
Wir geben Ihnen hier eine aktuelle Übersicht (klicken sie hier auf den gewünschten Bereich):
Bundesregierung
Solarthermie:
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Solarthermie
Erneuerbare Energien
Aktuelle Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA
(Stand 05.05.2010)
"Das Marktanreizprogramm
für Erneuerbare Energien wurde zum 03.05.2010 gestoppt.
Pressemitteilung Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative
müssen gestoppt werden
Auswirkungen des am 3. Mai 2010 verkündeten Programmstopps (Stand: 05.05.2010):Mit
dem am 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt verkündeten Bundeshaushalt
2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere
Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Es stehen damit nur 265 Millionen
Euro zur Verfügung, das sind ein Drittel weniger Mittel als im Vorjahr.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurden in den
ersten vier Monaten dieses Jahres bereits 82.000 Förderanträge bewilligt
und die Fördermittel hierfür ausgezahlt. Weiterhin müssen die
bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare
Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagtenFörderungen
auch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Diese Förderzusagen betreffen
große Investitionen, die längere Realisierungszeiträume, z.
B. ein- oder zweijährige Bauzeiten, benötigen. Aus diesen Gründen
sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Deswegen
musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt
werden. Dies hat deutliche Einschnitte bei der Förderung zur Folge (Stand
4. Mai 2010):Im Marktanreizprogramm
ist der BAFA-Teil vom Förderstopp betroffen: Der Programmstopp
betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies
die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung
fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen
in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung
sowie Visualisierungsmaßnahmen.Der
Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Nähere Informationen hierzu unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de.Das
KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, in dem im Rahmen
des Marktanreizprogramms zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse
vergeben werden, ist vom Programmstopp nicht betroffen. Es werden weiterhin
Anträge entgegengenommen, Darlehenszusagen vergeben und Tilgungszuschüsse
gebucht.Auch andere
KfW-Programme sind von diesem Förderstopp nicht betroffen.
Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge: Nach Programmstopp gestellte
Anträge sind nicht bewilligungsfähig, da keine Haushaltsmittel verfügbar
sind. Als nach dem Programmstopp eingegangen gelten alle Anträge, die
ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA eingegangen sind.
Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Bereits
per Zuwendungsbescheid bewilligte Zuschüsse werden ausgezahlt, sofern
innerhalb der gesetzten Frist ein Verwendungsnachweis beim BAFA vorgelegt
wird und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen
werden kann. Zuwendungsbescheide wurden zum Beispiel für die Innovationsförderung
für Solarkollektoren und für gewerbliche Investitionen erteilt.
Bewilligte und mit Verweis auf das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2010
bislang noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden in Kürze ausgezahlt.
Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind: Für
Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind, für
die aber noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, gilt: Die vorliegenden
Anträge werden nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gefördert. Nach dem derzeitigen Stand muss aber davon
ausgegangen werden, dass nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen, um alle bereits vor Programmstopp eingegangenen Anträge zu bewilligen.
Die Anträge werden, sofern sie vollständig mit allen geforderten
Unterlagen vorliegen, in der Reihenfolge des Antragseingangs nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel bewilligt und ausgezahlt. Inwieweit die noch verfügbaren
Mittel ausreichen, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.Sobald
dem BAFA weitere Informationen vorliegen, werden diese auf der Internetseite
bereitgestellt."
Ansprechpartner
Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße
29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
Zur Kontaktaufnahme
per E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menüpunkt
"Kontakt".
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(Quelle www.bafa.de)
Stand 25.05.2010
Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de oder http://www.solarserver.de/marktanreizprogramm.html
Die von uns angebotenen
Solar- und Pelletanlagen haben sämtlich Bauartzulassung und sind förderfähig.
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare:. ![]()
|
an/auf Gebäuden Jahr |
bis 30 kW | bis 100 kW | bis 1 MW | ab 1 MW | Freiflächenanlagen |
|
2010 (bis 30.06.) |
39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 |
28,43 |
| 2010 (ab 01.07.) | 32,88 | 31,27 | 29,59 | 24,67 | 25,30 |
| 2011 | 29,92 | 28,46 | 26,93 | 22,45 | 23,07 |
| 2012 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| 2013 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| ohne Gewähr | in € ct |
Auf
der Seite "Download" finden Sie ausführliche Informationen:.
Infos:
Solarthermie:
Bundesamt für Wirtschaft, Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn, Tel.
06196/404-625
www.bafa.de
Faxabruf: Richtlinien 0221-30312191, Antragsformular:
0221-30312192
Photovoltaik:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Tel. 069/7431-4340
Anträge über eigene Hausbank
Solarthermie:
Zinsverbilligtes Darlehen 3% unter dem Kapitalmarktzins
über eine Laufzeit von 10 Jahren
Photovoltaik: -
Infos:
Landeskreditbank
Postfach 102943
70025 Stuttgart
Tel. 0711/122-2412 Tel. 0711/122-24122412
www.l-bank.de
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Solarthermie:
Förderung, wenn Antragsteller
nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt sind, z.B. Kommunen,
gemeinnützige
Organisationen, Religions- gemeinschaften, ab 10 m²: 125 €/m²
FK, 175 €/m² VRK, je Anlage max. 12.500 €
Photovoltaik:
Förderung, wenn nicht im 100.000
Dächerprogramm antragsberechtigt, Förderung von Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
(bis zu 50% Zuschuss)
Infos:
Bayerisches Wirtschaftsministerium
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel. 089-2162-2230
www.stmwvt.bayern.de
Anträge an Regierungsbezirke
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Berlin
Solarthermie:
Anträge werden angenommen, Richtlinie in Vorbereitung
Photovoltaik:
1.000 €/kWp für die ersten
5 kWp, nur für netzgekoppelte Anlagen, Antragsteller muß Kunde der
Bewag sein.
Infos:
lnvestitionsbank Berlin Abt. 6
Bundesallee 210 10719 Berlin
Tel. 030/2125-4123
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Brandenburg
Solarthermie:
Nur kommunale Vorhaben
Photovoltaik: Nur
kommunale Vorhaben
Pelletheizung: 25%
Förderung für kommunale Vorhaben
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel. 0331/866-1714
www.ilb.de
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Bremen
Solarthermie:
515 € pauschal, wenn Antragsteller Privatkunde
der swb Enordia ist und EnordiaGas basis oder EnordiaWärme
basis bezieht. Kumulierung mit BAFA möglich.
Photovoltaik: -
Regenwasseranlagen: Bau
oder Nachrüstung von Regenwassernutzungs-
anlagen in Wohngebäuden. WC-Spülung und mindestens eine weitere Nutzung.
Bauteile aus PVC werden nicht gefördert.
Bis zu einem Drittel der förderfähigen
Kosten, höchstens 1.500€ .Programmlaufzeit:
nicht festgelegt.
Infos:
Senat für Umweltschutz
Energieleitstelle
Hanseatenhof 5
28195 Bremen
Tel. 0421/361-4414
www.umwelt.bremen.de
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Hamburg
Solarthermie:
Förderung über Handwerksbetriebe
Photovoltaik:
-
Infos:
Solarthermie:
Wohnungsbau Kreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248460
Photovoltaik:
HEW
Überseering 12
22286 HH
Tel. 040/6396-3470
www.hew.de
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Hessen
Solarthermie:
keine gesonderte Förderung
Photovoltaik:
keine gesonderte
Förderung
Pelletheizung:
keine gesonderte
Förderung
Infos: auf der Webseite
des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Referat Öffentlichkeitsarbeit (M1):
www.energieland.hessen.de
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Mecklenburg-Vorpommern
Solarthermie:
Anträge werden angenommen - Richtlinien in
Arbeit.
Photovoltaik:
-
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Johannes-Stelling-Str. 14
19048 Schwerin
Tel. 0385/588-5432
www.wm.mv-regierung.de
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Niedersachsen
Solarthermie:
Zinsvergünstigstes Darlehen über max.
50% der Kosten, Zinssatz 2,5%, 15 Jahre Laufzeit ab 4 m²
FK/3m² VRK
Photovoltaik:
Zinsverb. Darlehen ab 2,5 kW
Infos:
Zuständige Bezirksregierungen
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Nordrhein-Westfalen
Solarthermie:
REN - Förderungsprogramm
Photovoltaik:
REN - Förderungsprogramm
Pelletheizung:
REN-
Förderungsprogramm
Zuschuss bis 25% in Verbindung mit Solaranlage in Gebäuden mit Jahresprimärenergieaufwand
= EnEV .
mit Bundesförderung kombinierbar.
Holzabsatzförderrichtlinie - Hafö 2000: Zuschuss bis 40% der
Anlagekosten bei mindestens 60% finanziellem Eigenanteil
Regenwasseranlagen:
Regenwassernutzungsanlagen, Regenwasserversickerung
und Dachbegrünung.
Nur Gartenbewässerung wird nicht gefördert.Bis
zu 1.500€. Programmlaufzeit: bis 31.12.2004
Infos:
Landesinstitut für Bauwesen
Postfach 102543
44025 Dortmund
Tel. 0231/2868-0
www.lb.nrw.de
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare für
das REN-Programm :.
Rheinland-Pfalz
Solarthermie:
- Kosten bis 15.000 €: 25 % Zuschuss
Kosten 15.000 - 30.000 €: zinsgünstiges Darlehen in Höhe
der Hälfte der Kosten
Pelletheizung:
Zuschuss in Höhe von
2.750€, max. 30%. Nur Infos: Photovoltaik:
Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thueringen
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Oekobank e.G.
Neue Bundeslaender
Kommunen
Energie-Versorgungsunternehmen
Zeichenerklaerung:
in Verbindung mit solarthermischer Anlage 100% Energie aus
Sonne.
Kombinierungsverbot mit anderen öffentlichen Zuschüssen. aber besser
als derzeitige Bundesförderung
Ministerium
für Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 1
50116 Mainz
Tel. 06131/16-4379
www.fm.rlp.de
momentan keine Förderung auf Landesebene
Solarthermie:
- Förderung
juristischer Personen, kleinerer und mittlerer Betriebe 90 €/m² Bruttofläche
f. neue Anlagen
52 €/m² Bruttofläche f. Erweiterung
Photovoltaik:
Regenwasseranlagen:
Etwa
40 Kommunen haben Förderprogramme aufgelegt und erhalten dafür Finanzmittel
aus dem Landeshaushalt
Infos:
ARGE-Solar
Altenkesselerstr. 17
66115 Saarbrücken
Tel. 0681-9762470
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Solarthermie:
Förderung juristischer Personen,
kleinerer und mittlerer Betriebe bis 200 €/m² max. 25.000 €/Anlage
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 100€/kW Nennleistung.
Nur in Verbindung mit Solaranlage, die für Privatpersonen über BAFA
gefördert
wird (Adresse s.o.). 150€ Zuschuss bei Beteiligung an Messprogramm für
Solarertrag
Infos:
Forschungszentrum Rossendorf e.V.
Projektträger Energie und Umwelt
Postfach 510119
01314 Dresden
Tel. 0351/260-3471
Förderfibel
Sachsen
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Solarthermie:
-
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 50€/kW, mind.
500€. Zusätzlich 1.000€ in Kombination mit einer Solaranlage.
Kombinierungsverbot mit anderem
Förderprogramm.
Infos:
Ministerium für Umwelt
Postfach 3480
39043 Magdeburg
Tel. 0391/567-02
Anträge an Regierungspräsidien
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Solarthermie:
Photovoltaik:
Demonstrationsanlagen
Infos:
Investitionsbank SH
Fleethorn 29-31
24103 Kiel
Tel. 0431-/90036-70
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Solarthermie:
600 € pauschal bis 8m²,
75 €/m² über 8m², max. 50.000 e mit Biomasseanlage + 1.000
€
Photovoltaik:
1.000 €/kW bis max. 10.000 €
kumulierbar mit 100000-Dächer-Programm
Infos:
Thüringer Aufbaubank
Postfach 129
99003 Erfurt
Tel. 0361/7447-0
www.th-online.de
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Solarthermie:
Programm zur CO² - Einsparung,
kostengünstiges Darlehen
Programm zur Altbau-Gebäudesanierung
(Wand-/Dachdämmung,
neue Fenster, Heizungsmodernisierung,
Umstellung des Heizenergieträgers)
zinsgünstiges Darlehen
Photovoltaik:
Momentan keine Förderung
Infos:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstr. 33
10117 Berlin
Tel. 030/20264-0
Solarthermie/Photovoltaik:
Förderkredite im Bereich Energie
Ökobank e.G.
Postfach 160651
60316 Frankfurt
Tel. 069/25610-0
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Solarthermie/Photovoltaik:
Möglichkeiten über Investitionszulagegesetz
1999
Infos:
Wg. lnfos + Anträgen
an zuständiges Finanzamt wenden
zurück
Solarthermie/Photovoltaik:
Über 150 Städte und Gemeinden fördern
zusätzlich Solarenergie. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen.
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Auch Energieversorgungsunternehmen - immerhin
170 an der Zahl - fördern inzwischen auch Solarenergie. Fragen Sie in jedem
Fall Ihren Energieversorger oder ihre Stadtwerke.
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BSZ Betriebsstundenzähler, , DHH
= Doppelhaus-Hälfte, EFH = Einfamilienhaus, FK = Flachkollektor, FKG= Funktionskontrollgerät
(z.B. SunGo X/XL mit
Duchflussmesser), MFH = Mehrfamilienhaus,
RH = Reihenhaus, SHU Solare Heizungsunterstützung, SWE = Solare Warmwassererwärmung,
VRK = Vakuumröhrenkollektor, WEH = Wohneinheit, WMZ
= Wärmemengenzähler, ZFH = Zweifamilienhaus
.
+ Beratung und Verkauf
von Solaranlagen +
Meinhard Pillen
Bernsdorfer Str. 15,
D 35091 Cölbe, Tel. und Fax 06427-578, Mobil 0173-3125091 oder 0160-5423602
e-mail:
info@solarplanet.de