Verschenken Sie kein Geld!
Lassen Sie sich fördern!

Eine Solaranlage kostet natürlich Geld. Die
Notwendigkeit neue (oder eher alte) Energiequellen zu fördern, ist allgemein
erkannt worden. Solaranlagen werden staatlich gefördert. In der Bundesrepublik
Deutschland sind die Förderungsbedingungen aber von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. Oft gewähren die Städte und Gemeinden einen
zusätzlichen Zuschuss. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde vor
Ort. Diese Übersicht wurde zuletzt am 17.08.2012 überarbeitet.
Weitere
Informationen zur Förderung
finden Sie
auf
unserer Seite "Download". Dort finden Sie auch die aktuellen Antragsformulare:.
oder unter
.
Wir geben Ihnen hier eine aktuelle Übersicht (klicken sie hier auf den gewünschten Bereich):
Bundesregierung
Solarthermie:
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Solarthermie
Erneuerbare Energien
Aktuelle Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA
(Stand 17.08.2012)
Förderung von Solarkollektoranlagen
Allgemeines
Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden
(im Bereich in der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für
verschiedene Anwendungsbereiche
zur Raumheizung
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
zur Bereitstellung von Prozesswärme
zur solaren Kälteerzeugung
Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz
zuführen
Hinweise zur Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der
Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine
Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.
Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden
Sie nebenstehend im Bereich "Downloads"(
www.bafa.de )
Die vorgesehenen Förderbeträge können Sie der Übersicht
zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung entnehmen.
Die aktuellen Antragsformulare stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Je nach Antragsteller sind unterschiedliche
Kriterien der Antragstellung zu beachten:
1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale
Zweckverbände
und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine)
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten
nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen (Ausschlussfrist).
Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und
zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
die vollständige Rechnung adressiert an den Antragsteller/die
Antragstellerin in Kopie.
Wenn zusätzlich eine Bonusförderung
beantragt wird, müssen weitere Nachweise eingereicht werden (siehe Rubrik
Bonusförderung).
2. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Contractoren, KMU, an denen mehrheitlich
Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft,
Gartenbau
Alle Anträge von Unternehmen
auf Investitionszuschüsse des BAFA sind bereits vor Vorhabensbeginn zu
stellen.
Gleiches gilt für Anlagen, die im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit
genutzt werden (z. B. für die Warmwasserbereitung
und Raumheizungsunterstützung von Kanzlei- oder Praxisräumen). Als
Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines
Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen
gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die Anlage innerhalb von 9 Monaten in Betrieb zu nehmen.
Beachten Sie bitte:
Für die vorgenannten Antragsteller (Punkt 1 und 2) stehen unterschiedliche
Antragsformulare zur Verfügung.
Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, gibt es zu jedem Antrag
eine sogenannte Checkliste.
Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt dem BAFA
vorliegen. Nur dann kann über die
Gewährung des Zuschusses entschieden werden.
Die eingereichten Unterlagen können nicht zurückgesendet werden.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
1. Basisförderung von Solarkollektoranlagen
Im Rahmen der Basisförderung
sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des
Wärmebedarfs für
Heizung und Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung
von Gebäuden dienen. Zudem muss für das
Gebäude bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine
Bauanzeige erstattet worden sein und es
muss bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Heizungssystem vorhanden gewesen sein.
a. Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kühlung
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen
bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter
Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestförderung
gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen
bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens
(bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind zu erfüllen und
nachzuweisen:
Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 m²
und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter
Bruttokollektorfläche.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen
mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung
für die ersten
40 m² 90 Euro je angefangenem Quadratmeter und für die darüber
hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem
Quadratmeter. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen
Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens
100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.
b. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
Für die Erweiterung von bereits
in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Kollektorfläche
beträgt die Förderung 45 Euro
je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten
Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.
c. Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung
Solarkollektoranlagen für die
ausschließliche Warmwasserbereitung sind nur im Rahmen der Innovationsförderung
förderbar
(z. B. große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens
drei Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit
mindestens 500 m2 Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung
förderbar sind).
Nähere Informationen zur Innovationsförderung
finden Sie in der gleichnamigen Rubrik (links nebenstehend).
2. Bonusförderungen
Besonders innovative oder effiziente
Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben
genannten
Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.
Kesseltauschbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich
mit einem
Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel
ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel
nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Bonusförderung.
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung
für eine Solarkollektoranlage kann ein Bonus gewährt werden, sofern
gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage
oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird. Weitere
Informationen finden Sie in der Rubrik Bonusförderung.
Effizienzbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem
besonders effizient gedämmten
Gebäude kann zusätzlich mit dem Effizienzbonus gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Bonusförderung.
Wärmenetzbonus
Der Anschluss der Solarkollektoranlage
an ein Wärmenetz kann zusätzlich mit dem Wärmenetzbonus gefördert
werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Bonusförderung.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
Wird gleichzeitig mit der Errichtung
einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente
Solarkollektorpumpe eingebaut,
so kann pro Pumpe ein Bonus gewährt werden. Weitere Informationen finden
Sie in der Rubrik Bonusförderung.
3. Innovationsförderung
Erläuterungen zu den besonderen
Förderbedingungen sind unter der Rubrik Innovationsförderung
aufgeführt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
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(Quelle www.bafa.de)
Stand 17.08.2011
Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de oder http://www.solarserver.de/marktanreizprogramm.html
Die von uns angebotenen
Solar- und Pelletanlagen haben sämtlich Bauartzulassung und sind förderfähig.
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare:. ![]()
|
an/auf Gebäuden Jahr |
bis 30 kW | bis 100 kW | bis 1 MW | ab 1 MW | Freiflächenanlagen |
|
2010 (bis 30.06.) |
39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 |
28,43 |
| 2010 (ab 01.07.) | 32,88 | 31,27 | 29,59 | 24,67 | 25,30 |
| 2011 | 28,74 | 27,36 | 25,78 | 21,57 | |
| 2012 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| 2013 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
| ohne Gewähr | in € ct |
Auf
der Seite "Download" finden Sie ausführliche Informationen:.
Infos:
Solarthermie:
Bundesamt für Wirtschaft, Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn, Tel.
06196/404-625
www.bafa.de
Faxabruf: Richtlinien 0221-30312191, Antragsformular:
0221-30312192
Photovoltaik:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Tel. 069/7431-4340
Anträge über eigene Hausbank
Solarthermie:
Zinsverbilligtes Darlehen 3% unter dem Kapitalmarktzins
über eine Laufzeit von 10 Jahren
Photovoltaik: -
Infos:
Landeskreditbank
Postfach 102943
70025 Stuttgart
Tel. 0711/122-2412 Tel. 0711/122-24122412
www.l-bank.de
zurück
Solarthermie:
Förderung, wenn Antragsteller
nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt sind, z.B. Kommunen,
gemeinnützige
Organisationen, Religions- gemeinschaften, ab 10 m²: 125 €/m²
FK, 175 €/m² VRK, je Anlage max. 12.500 €
Photovoltaik:
Förderung, wenn nicht im 100.000
Dächerprogramm antragsberechtigt, Förderung von Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
(bis zu 50% Zuschuss)
Infos:
Bayerisches Wirtschaftsministerium
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel. 089-2162-2230
www.stmwvt.bayern.de
Anträge an Regierungsbezirke
zurück
Berlin
Solarthermie:
Anträge werden angenommen, Richtlinie in Vorbereitung
Photovoltaik:
1.000 €/kWp für die ersten
5 kWp, nur für netzgekoppelte Anlagen, Antragsteller muß Kunde der
Bewag sein.
Infos:
lnvestitionsbank Berlin Abt. 6
Bundesallee 210 10719 Berlin
Tel. 030/2125-4123
zurück
Brandenburg
Solarthermie:
Nur kommunale Vorhaben
Photovoltaik: Nur
kommunale Vorhaben
Pelletheizung: 25%
Förderung für kommunale Vorhaben
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel. 0331/866-1714
www.ilb.de
zurück
Bremen
Solarthermie:
515 € pauschal, wenn Antragsteller Privatkunde
der swb Enordia ist und EnordiaGas basis oder EnordiaWärme
basis bezieht. Kumulierung mit BAFA möglich.
Photovoltaik: -
Regenwasseranlagen: Bau
oder Nachrüstung von Regenwassernutzungs-
anlagen in Wohngebäuden. WC-Spülung und mindestens eine weitere Nutzung.
Bauteile aus PVC werden nicht gefördert.
Bis zu einem Drittel der förderfähigen
Kosten, höchstens 1.500€ .Programmlaufzeit:
nicht festgelegt.
Infos:
Senat für Umweltschutz
Energieleitstelle
Hanseatenhof 5
28195 Bremen
Tel. 0421/361-4414
www.umwelt.bremen.de
zurück
Hamburg
Solarthermie:
Förderung über Handwerksbetriebe
Photovoltaik:
-
Infos:
Solarthermie:
Wohnungsbau Kreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248460
Photovoltaik:
HEW
Überseering 12
22286 HH
Tel. 040/6396-3470
www.hew.de
zurück
Hessen
Solarthermie:
keine gesonderte Förderung
Photovoltaik:
keine gesonderte
Förderung
Pelletheizung:
keine gesonderte
Förderung
Infos: auf der Webseite
des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Referat Öffentlichkeitsarbeit (M1):
www.energieland.hessen.de
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Mecklenburg-Vorpommern
Solarthermie:
Anträge werden angenommen - Richtlinien in
Arbeit.
Photovoltaik:
-
Infos:
Ministerium für Wirtschaft
Johannes-Stelling-Str. 14
19048 Schwerin
Tel. 0385/588-5432
www.wm.mv-regierung.de
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Niedersachsen
Solarthermie:
Zinsvergünstigstes Darlehen über max.
50% der Kosten, Zinssatz 2,5%, 15 Jahre Laufzeit ab 4 m²
FK/3m² VRK
Photovoltaik:
Zinsverb. Darlehen ab 2,5 kW
Infos:
Zuständige Bezirksregierungen
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Nordrhein-Westfalen
Solarthermie:
REN - Förderungsprogramm
Photovoltaik:
REN - Förderungsprogramm
Pelletheizung:
REN-
Förderungsprogramm
Zuschuss bis 25% in Verbindung mit Solaranlage in Gebäuden mit Jahresprimärenergieaufwand
= EnEV .
mit Bundesförderung kombinierbar.
Holzabsatzförderrichtlinie - Hafö 2000: Zuschuss bis 40% der
Anlagekosten bei mindestens 60% finanziellem Eigenanteil
Regenwasseranlagen:
Regenwassernutzungsanlagen, Regenwasserversickerung
und Dachbegrünung.
Nur Gartenbewässerung wird nicht gefördert.Bis
zu 1.500€. Programmlaufzeit: bis 31.12.2004
Infos:
Landesinstitut für Bauwesen
Postfach 102543
44025 Dortmund
Tel. 0231/2868-0
www.lb.nrw.de
Auf
der Seite "Download" finden Sie die aktuellen Antragsformulare für
das REN-Programm :.
Rheinland-Pfalz
Solarthermie:
- Kosten bis 15.000 €: 25 % Zuschuss
Kosten 15.000 - 30.000 €: zinsgünstiges Darlehen in Höhe
der Hälfte der Kosten
Pelletheizung:
Zuschuss in Höhe von
2.750€, max. 30%. Nur Infos: Photovoltaik:
Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thueringen
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Oekobank e.G.
Neue Bundeslaender
Kommunen
Energie-Versorgungsunternehmen
Zeichenerklaerung:
in Verbindung mit solarthermischer Anlage 100% Energie aus
Sonne.
Kombinierungsverbot mit anderen öffentlichen Zuschüssen. aber besser
als derzeitige Bundesförderung
Ministerium
für Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 1
50116 Mainz
Tel. 06131/16-4379
www.fm.rlp.de
momentan keine Förderung auf Landesebene
Solarthermie:
- Förderung
juristischer Personen, kleinerer und mittlerer Betriebe 90 €/m² Bruttofläche
f. neue Anlagen
52 €/m² Bruttofläche f. Erweiterung
Photovoltaik:
Regenwasseranlagen:
Etwa
40 Kommunen haben Förderprogramme aufgelegt und erhalten dafür Finanzmittel
aus dem Landeshaushalt
Infos:
ARGE-Solar
Altenkesselerstr. 17
66115 Saarbrücken
Tel. 0681-9762470
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Solarthermie:
Förderung juristischer Personen,
kleinerer und mittlerer Betriebe bis 200 €/m² max. 25.000 €/Anlage
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 100€/kW Nennleistung.
Nur in Verbindung mit Solaranlage, die für Privatpersonen über BAFA
gefördert
wird (Adresse s.o.). 150€ Zuschuss bei Beteiligung an Messprogramm für
Solarertrag
Infos:
Forschungszentrum Rossendorf e.V.
Projektträger Energie und Umwelt
Postfach 510119
01314 Dresden
Tel. 0351/260-3471
Förderfibel
Sachsen
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Solarthermie:
-
Photovoltaik:
Pelletheizung:
Zuschuss 50€/kW, mind.
500€. Zusätzlich 1.000€ in Kombination mit einer Solaranlage.
Kombinierungsverbot mit anderem
Förderprogramm.
Infos:
Ministerium für Umwelt
Postfach 3480
39043 Magdeburg
Tel. 0391/567-02
Anträge an Regierungspräsidien
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Solarthermie:
Photovoltaik:
Demonstrationsanlagen
Infos:
Investitionsbank SH
Fleethorn 29-31
24103 Kiel
Tel. 0431-/90036-70
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Solarthermie:
600 € pauschal bis 8m²,
75 €/m² über 8m², max. 50.000 e mit Biomasseanlage + 1.000
€
Photovoltaik:
1.000 €/kW bis max. 10.000 €
kumulierbar mit 100000-Dächer-Programm
Infos:
Thüringer Aufbaubank
Postfach 129
99003 Erfurt
Tel. 0361/7447-0
www.th-online.de
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Solarthermie:
Programm zur CO² - Einsparung,
kostengünstiges Darlehen
Programm zur Altbau-Gebäudesanierung
(Wand-/Dachdämmung,
neue Fenster, Heizungsmodernisierung,
Umstellung des Heizenergieträgers)
zinsgünstiges Darlehen
Photovoltaik:
Momentan keine Förderung
Infos:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstr. 33
10117 Berlin
Tel. 030/20264-0
Solarthermie/Photovoltaik:
Förderkredite im Bereich Energie
Ökobank e.G.
Postfach 160651
60316 Frankfurt
Tel. 069/25610-0
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Solarthermie/Photovoltaik:
Möglichkeiten über Investitionszulagegesetz
1999
Infos:
Wg. lnfos + Anträgen
an zuständiges Finanzamt wenden
zurück
Solarthermie/Photovoltaik:
Über 150 Städte und Gemeinden fördern
zusätzlich Solarenergie. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen.
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Auch Energieversorgungsunternehmen - immerhin
170 an der Zahl - fördern inzwischen auch Solarenergie. Fragen Sie in jedem
Fall Ihren Energieversorger oder ihre Stadtwerke.
zurück
BSZ Betriebsstundenzähler, , DHH
= Doppelhaus-Hälfte, EFH = Einfamilienhaus, FK = Flachkollektor, FKG= Funktionskontrollgerät
(z.B. SunGo X/XL mit
Duchflussmesser), MFH = Mehrfamilienhaus,
RH = Reihenhaus, SHU Solare Heizungsunterstützung, SWE = Solare Warmwassererwärmung,
VRK = Vakuumröhrenkollektor, WEH = Wohneinheit, WMZ
= Wärmemengenzähler, ZFH = Zweifamilienhaus
.
+ Beratung und Verkauf
von Solaranlagen +
Meinhard Pillen
Bernsdorfer Str. 15,
D 35091 Cölbe, Tel. und Fax 06427-578, Mobil
0173-3125091 oder 0160-5423602
e-mail:
info@solarplanet.de